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Foto von totem Mädchen kann gezeigt werden

Die Bilder der Tatverdächtigen hätten jedoch verfremdet werden müssen

„Warum scheiterte die Lösegeldübergabe?“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Es geht um den Entführungs- und Mordfall Annelie. Der Beitrag enthält ungepixelte Fotos des Opfers sowie von zwei Tatverdächtigen. Eine Leserin kritisiert die identifizierende Darstellung der Betroffenen. Deren Persönlichkeitsschutz werde dadurch verletzt. Die Rechtsvertretung der Zeitung bezeichnet die Tat als ein außergewöhnlich schweres Verbrechen im Sinne des Pressekodex. Die Polizei spreche von einem Mordfall, für den es in der bundesdeutschen Geschichte kein Beispiel gebe. Das Mädchen sei wohl getötet worden, weil die Lösegeldübergabe am beispiellosen Dilettantismus der Täter gescheitert sei. Im konkreten Fall überwiege das öffentliche Interesse den Persönlichkeitsschutz der Verdächtigen. Ihre Fotos hätten also veröffentlicht werden dürfen. Die Eltern des Opfers hätten in mehreren Gesprächen der weiteren Veröffentlichung des von der Polizei verbreiteten Fotos nicht widersprochen. Die Eltern gedächten ihrer Tochter auch mit zahlreichen Fotos und persönlichen Details auf einer öffentlich zugänglichen Homepage. Zudem habe der Vater des Mädchens mit vollem Namen einer Regionalzeitung ein Interview gegeben und dafür ein Urlaubsfoto freigegeben, das seine Tochter am Strand zeige.