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Eine Rechnung im hoheitlichen Auftrag

Mann will einen anderen vor dem Ertrinken retten und soll bezahlen

Die Online-Ausgabe einer regional erscheinenden Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Mann rettet Ertrinkendem das Leben und soll nun dafür bezahlen“ über einen Rettungseinsatz. Im Artikel heißt es, dass ein Hund ins Wasser gesprungen und ertrunken sei. Um den Hund zu retten, sei ein Mann ins Wasser gesprungen und selbst in Gefahr geraten. Drei Männer sprangen im nach, um ihn zu retten. Alle vier wurden später vom Roten Kreuz aus dem Wasser gezogen und betreut. Einem der drei Männer wurde der Einsatz nach Darstellung der Zeitung in Rechnung gestellt, weil er sich nie in Gefahr befunden habe und auch nicht der Auslöser der Rettung gewesen sei. Das Rote Kreuz verteidigt sein Vorgehen in einem Brief an den Mann. Darin heißt es: „Es sei im Rettungsdienst eigentlich unerheblich, wer einen Rettungseinsatz ausgelöst hat.“ Auch ihm sei eine Leistung erbracht worden. Im Brief wird der Mann auch darauf hingewiesen, dass seine private Krankenkasse die Rechnung wohl erstatten werde. Der Beschwerdeführer in diesem Fall gehört zum Roten Kreuz. Er bemängelt, dass diesem keine Möglichkeit gegeben worden sei, Stellung zu nehmen. Wegen der fehlenden Gegenrecherche sei ein verzerrtes Bild entstanden. Im Artikel sei irreführend aus dem Rot-Kreuz-Brief zitiert worden. Grundlage der Rechnung seien ein hoheitlicher Auftrag und ein Vertrag mit den Krankenkassen. Ob der Mann Verursacher des Rettungseinsatzes war oder gerettet werden musste, sei für das Rote Kreuz unerheblich. Eine mangelhafte Recherche habe zu massiven Shitstorms geführt, die für die Arbeit einer Hilfsorganisation absolut kontraproduktiv seien. Eine Gegenrecherche habe nicht stattgefunden. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Er könne diese nicht nachvollziehen, da die Landesgeschäftsstelle des Roten Kreuzes schriftlich Stellung genommen habe. Aus diesem Brief habe die Zeitung zitiert. Außerdem stehe in dem Artikel, dass der „Gerettete“ die Rechnung vermutlich nicht zahlen müsse.