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Als „kenntnisfreie Panikmache“ erkennbar

Kritisierte Aussage wird nicht auf einen konkreten Zeitraum bezogen

Ein Redaktionsnetzwerk berichtet online unter der Überschrift „“Corona: Amtsärzte fordern Maskenpflicht in Innenräumen - ab Inzidenz 1000 auch in Bars und Restaurants“ über die Corona-Situation. Die Zahl der Corona-Infektionen würden wieder in die Höhe schnellen. Die Amtsärzte forderten angesichts der hohen Inzidenzen eine erneute Maskenpflicht in Innenräumen. Der Beschwerdeführer kritisiert die Aussage, dass die Zahl der Corona-Infektionen wieder in die Höhe schnellen. Das sei nachweislich unwahr. Zum fraglichen Zeitpunkt habe die Inzidenz dem Pandemie-Radar des Rudolf-Koch-Instituts (RKI) zufolge bei 688 gelegen. Das seien 22 Prozent weniger als der Höchststand der letzten zwei Monate. Von einem “in die Höhe schnellen“ könne also nicht die Rede sein. Ein Vertreter des Redaktionsnetzwerks stellt fest, die vom Beschwerdeführer kritisierte Passage sei richtig. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung habe die deutschlandweite Inzidenz der Corona-Infektionen bei 274,3 gelegen, vier Wochen später bei 750,7. Die Redaktion verhalte sich vorbildlich. Sie ermögliche es durch ihre fortlaufend aktualisierte Berichterstattung der Leserschaft, selbst die Corona-Entwicklung nachzuvollziehen. Die im Artikel berichtete Forderung der Amtsärzte (Maskenpflicht in Innenräumen) sei durch diese Art der Berichterstattung inzwischen im Rückblick mit dem Wissen von heute gut als kenntnisfreie Panikmache erkennbar.