„Sherlock Holmes“ als Plage empfunden
Der Detektiv-Darsteller wurde zur lokalen Person der Zeitgeschichte
„Wer stoppt Sherlock Holmes?“ – so überschreibt eine Regionalzeitung erst gedruckt und einen Tag später online einen Artikel. Die Unterzeile lautet: „Schmierereien, Schmährufe, Belästigungen: Anlieger zwischen Bahnhof und Rathaus sind genervt vom Mann mit der Trillerpfeife“. Es geht um einen Mitbürger, der in einer Stadt in der Öffentlichkeit auftritt und stets in ein Sherlock-Holmes-Kostüm gewandet ist. Anfangs habe man sich – so die Zeitung – über den kauzigen Kerl amüsiert. Inzwischen werde dieser vielerorts keineswegs mehr als witzig, sondern eher als Plage empfunden. In dem Artikel kommen Einzelhändler und Pastoren einer Gemeinde zu Wort, die über das Verhalten des Sonderlings berichten. Ein genervter Pastor suche Mitstreiter, die mithelfen sollen, den Druck auf den Mann zu erhöhen. Betroffene sollten ihre Erfahrungen mitteilen. Die Summe der dokumentierten Fälle könne möglicherweise auch die Gerichte zum Umdenken bewegen. Ein Leser der Zeitung sieht eine identifizierende Berichterstattung und damit die Persönlichkeitsrechte des selbst ernannten Sherlock Holmes verletzt. Unter dieser Bezeichnung sei der Mann in der Stadt bekannt. So werde er auch von Passanten begrüßt. Das lasse er sich gern gefallen. Auch die Auflistung der bisherigen Vorkommnisse trage zur Identifizierbarkeit bei. Der Zeitung gehe es nicht um die Unterrichtung der Öffentlichkeit. Vielmehr stecke offensichtlich die Absicht hinter der Berichterstattung, die Öffentlichkeit gegen einen Menschen aus ihrer Mitte zu mobilisieren. In einer Passage räume die Zeitung ein, dass der „Mann, der vermutlich einige Probleme hat“ möglicherweise schuldunfähig sein könnte. Er sei nie rechtskräftig verurteilt worden. Dem Mann würden kaum Straftaten vorgeworfen, sondern „kauzige Spielereien“. Er störe, provoziere, belästige Passanten, schreibe die Zeitung, ohne dass er dazu habe Stellung nehmen können. Der Redaktionsleiter merkt an, dass der Autor nicht identifizierend berichtet habe. Dieser habe nicht den Namen oder die Adresse des Mannes genannt oder gar ein Foto abgedruckt. Das wäre durchaus möglich gewesen, denn „Sherlock Holmes“ verteile seit Jahren Flugblätter und Schriften in der Innenstadt mit persönlichen Angaben und seiner (echten) Adresse. Die Zeitung habe über „Sherlock Holmes“ berichtet und diese Namensangabe doch wohl veröffentlichen können. Oder hätte die Redaktion von einem Mann berichten sollen, der sich in der Aufmachung „eines berühmten englischen Detektivs“ in der Öffentlichkeit bewege? Selbstverständlich habe die Redaktion versucht, von dem Mann eine Stellungnahme zu bekommen. Das habe dieser aber rundweg abgelehnt. Der Detektiv-Darsteller sei in der Stadt seit Jahren eine Person der Zeitgeschichte, gegen die allein im letzten Jahr 136 Strafanträge eingegangen seien. Die Vorwürfe hätten sich im Bereich von Sachbeschädigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs oder Körperverletzung bewegt.