Transparenz-Hinweis war erforderlich
Zeitung pflegt enge Beziehungen mit einem Reiseveranstalter
Eine politische Wochenzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Verzicht macht die Welt nicht besser“ ein Interview mit der Chefin eines Kreuzfahrtveranstalters. Der Beschwerdeführer merkt an, die Geschäftsführerin habe vor zwei Jahren hundert Prozent des ausgegebenen Stammkapitals des Kreuzfahrtveranstalters erworben. Als das Interview erschienen sei, habe die Wochenzeitung eine Seereise mit ebendiesem Veranstalter angeboten. Aus Sicht des Beschwerdeführers hätte die Redaktion ihrem Interview einen entsprechenden Transparenz-Hinweis beifügen müssen. Reisebegleiter sei ein Redakteur gewesen, der seit fast drei Jahrzehnten für die Redaktion arbeite. Für den Beschwerdeführer ist es fraglich, ob der Beitrag die presseethisch gebotene Trennung von Tätigkeiten eingehalten und transparent kommuniziert habe. Die Rechtsvertretung der Wochenzeitung vertritt die Auffassung, dass die vom Beschwerdeführer monierten Umstände keine Verpflichtung zur offenlegenden Kennzeichnung zur Folge gehabt hätten. Der kritisierte Beitrag sei keine Veröffentlichung, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffe. Für ihre Mandantin – so die Rechtsvertretung weiter – gelte grundsätzlich die strikte Trennung von Redaktion und kommerziellen Verlagsaktivitäten wie Reisen. Themen würden ausschließlich nach redaktionellen Kriterien ausgewählt, recherchiert und aufgearbeitet. Dies habe selbstverständlich auch für das Interview mit der Geschäftsführerin des Kreuzfahrtveranstalters gegolten.