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Von einer Entlastung kann keine Rede sein

Zeitung-Überschrift enthält falsche Tatsachenbehauptung

Eine Großstadtzeitung veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Erstes Urteil in NDR-Affäre entlastet Sabine Rossbach“. Habe der NDR zu schnell Konsequenzen aus den Vorwürfen gezogen, die gegen das Landesfunkhaus in Hamburg erhoben worden seien? Und könnte dessen Chefin heute noch im Amt sein? Das seien zwei Fragen, die sich nach einem Urteil des Landgerichts München jetzt stellten. Geklagt hatte eine Presseagentur, zu deren Gründerinnen eine Tochter von Sabine Rossbach gehöre und die sich den Vorwurf habe gefallen lassen müssen, die Verwandtschaftsverhältnisse ausgenutzt zu haben. Der Beschwerdeführer sieht die Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht) verletzt. Schon die Überschrift könne gegen den Pressekodex verstoßen. Die Rechtsvertretung des Verlages hält die Beschwerde für unbegründet. Der beanstandete Artikel befasse sich mit einer Entscheidung des Landgerichts München im Hinblick auf die Zulässigkeit eines Presseartikels rund um Korruptionsvorwürfe gegen die ehemalige Direktorin des NDR, Sabine Rossbach. Sein Inhalt verletze keine presseethischen Grundsätze.