KI-generierte Texte mit echt klingendem Verfassernamen und Porträtbild versehen
Eine Boulevardzeitung veröffentlicht online Artikel, die mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden, und gibt als Autorin jeweils eine „Klara Indernach“ an. Zusätzlich tragen die Beiträge das Autorenkürzel „KI“. Unterhalb der Texte steht ein Hinweis darauf, dass der Artikel mit Unterstützung von KI erstellt wurde. Hyperlinks führen zu einer Seite, auf der die Verwendung von Name und Kürzel bei KI-unterstützten Texten erklärt wird. Diese Seite enthält auch das Profilbild einer jungen Frau, die „Klara Indernach“ darstellen soll. Weiter heißt es dort unter der Dachzeile „Zur Person“: „Klara Indernach ist der Name für Texte, die wir mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellen. Wenn Artikel zu einem großen Teil mit Hilfe von KI generiert wurden, markieren wir sie entsprechend. Vor Veröffentlichung werden sie von der Redaktion bearbeitet und geprüft.“ Nachträglich wurde noch folgender Hinweis angefügt: „Das Profilfoto wurde mit Hilfe von Midjourney erstellt.“ (Midjourney ist eine KI zum Erstellen von Bildern.) Der Beschwerdeführer wirft der Redaktion vor, sie habe das Foto erst dann als KI-Bild gekennzeichnet, als eine österreichische Tageszeitung in einer Glosse kritisiert hatte, dass die Boulevardzeitung ihre mit KI erstellten Texte mit einem echt klingenden Namen samt Foto ausstatte. Ein Transparenz- oder Korrekturhinweis fehle. Der Beschwerdeführer fordert außerdem eine Prüfung, ob KI-unterstützte Beiträge unter dem Autorennamen „Klara Indernach“ presseethisch zulässig sind. Die Zeitung widerspricht: Bereits knapp zwei Monate vor Erscheinen der österreichischen Glosse habe die Redaktion den Hinweis auf Midjourney hinzugefügt.