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Skandal mit Unbeteiligten in Verbindung gebracht

Beschwerdeausschuss stellt eine menschenverachtende Methode fest

Eine Programm-Zeitschrift veröffentlicht auf ihrer Facebook-Seite ein Quiz unter der Überschrift „Diesen Ex-Kinderstar trifft es jetzt hart – vor GERICHT wegen Ausbeutung von Mitarbeitern“. Die Leser haben die Auswahl zwischen vier Kinderstars und können rätseln, wer von diesen sich wegen Ausbeutung von Mitarbeitern vor Gericht verantworten muss. Ein Leser der Zeitschrift hält es für einen ethischen Verstoß, eine Skandal-Meldung mit vier verschiedenen Menschen in Verbindung zu bringen, und nur einer von ihnen ist tatsächlich derjenige, auf den sich die Nachricht bezieht. In diesem Fall würden drei völlig Unbeteiligte mit einem Skandal in Verbindung gebracht. Diese Art der Darstellung sei bei dieser Zeitschrift gang und gäbe. Gipfel sei ein „Krebsquiz“ gewesen. Dabei sei nach einem Fernsehmoderator gefragt worden, der sich wegen einer Krebserkrankung aus dem Geschäft habe zurückziehen müssen. Der Beschwerdeführer sieht eine Verletzung mehrerer ethischer Grundsätze. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift nimmt nur zu der Krebs-Quiz-Problematik Stellung. Die Redaktion habe die entsprechende Quiz-Frage gelöscht und eine Entschuldigung veröffentlicht. Betroffener sei der TV-Moderator und Autor Roger Willemsen gewesen. Dieser habe die Entschuldigung der Redaktion angenommen. Die Rechtsabteilung hält dies für eine ausreichende Wiedergutmachung im Sinne des Paragrafen 6 der Beschwerdeordnung.