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Boulevardzeitung lockt mit reißerischem Bericht über einen Unfall

Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet über den Unfall eines Vorstandes eines Bundesligavereins. Der sei in Lebensgefahr, nachdem er mit seinem Maserati auf der A5 einen schweren Unfall verursacht habe. Hier stoppt der Bericht. Bei Abschluss eines Abos kann man weiterlesen. Dort heißt es weiter, der Crash sei ein „Tuschel-Thema“ im Verein. Zu dem Unfall schreibt die Zeitung, der Vorstand habe diesen unverletzt überstanden. Eine Unfallbeteiligte in einem anderen Auto habe sich jedoch mehrere Rippen gebrochen und multiple Prellungen erlitten. Ein Bekannter des Vereinsvorstandes kritisiert, dass die Zeitung mit einer Schocknachricht werbe. Sein Bekannter habe der Zeitung zufolge einen schweren Unfall erlitten und schwebe in Lebensgefahr. Er – der Beschwerdeführer – habe ein Abonnement abschließen müssen, um zu erfahren, wie es seinem Bekannten gehe. Kostenpflichtig habe er erfahren, dass sein Bekannter gar nicht in Lebensgefahr sei oder gewesen sei. Er wirft der Zeitung Abzocke vor. Er und andere Freunde und Bekannte des angeblich schwer Verletzten seien geschockt gewesen über diese Nachricht zu später Stunde. Die Rechtsvertretung der Zeitung stellt aus ihrer Sicht fest, dass sich der beschriebene Unfall tatsächlich ereignet habe. Mit dem Begriff „Lebensgefahr“ habe man nicht deutlich machen wollen, dass der Vereinsvorstand tatsächlich lebensgefährlich verletzt worden sei. Vielmehr sei es der Redaktion darum gegangen, die abstrakten Risiken für Leib und Leben bei derartigen Unfällen zu beschreiben. Eine Aussage, es sei bereits zu lebensgefährlichen Verletzungen gekommen, lasse sich dem Anreißer gerade nicht entnehmen. Dass sich der Vorstand des Fußballvereins tatsächlich in Lebensgefahr befunden habe, liege auf der Hand. Der Unfall hätte für ihn ohne weiteres tödlich enden können. Insofern habe für ihn – im Sinne des Wortes – „Lebensgefahr“ bestanden. Die Zeitung besteht darauf, dass der kostenfreie Anreißer korrekt gewesen sei. Das Verwenden einer kostenpflichtigen „Zusatzoption“ sei in Zeiten des Online-Journalismus üblich und zum Überleben von Medienkonzernen unerlässlich.