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Sexuelle Belästigung in aller Öffentlichkeit

Regionalzeitung nennt bewusst die Nationalität des Verdächtigen

„13-Jährige in (…) von Pakistaner sexuell belästigt“ titelt eine Regionalzeitung. Der Beitrag informiert über die Ermittlungen gegen einen 31-jährigen Mann wegen sexueller Belästigung. Die Redaktion gibt nicht nur in der Überschrift, sondern auch im Text an, dass es sich um einen Pakistaner handele. Ein Leser der Zeitung ist der Auffassung, dass die Erwähnung der Nationalität des Verdächtigen nicht durch ein begründetes öffentliches Interesse gedeckt ist. Der Chefredakteur der Zeitung betont in seiner Stellungnahme, dass die Berichterstattung im Einklang mit dem Pressekodex stehe. Die Redaktion habe erwähnt, dass der Verdächtige aus Pakistan stamme, da man dem Vorwurf habe entgegentreten wollen, dass man die Nennung von Nationalitäten absichtlich unterlasse. Dieser Vorwurf werde regelmäßig von Lesern erhoben. Des Weiteren habe der berichtete Vorfall am helllichten Tag unter den Augen einer breiten lokalen Öffentlichkeit stattgefunden. Der Mann sei zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisiert gewesen. Er habe unter anderem mehreren Frauen an die Brust gefasst und eben auch eine 13-Jährige sexuell belästigt. Der Berichterstattung hätten die Angaben der Polizei zugrunde gelegen. Diese gelte als privilegierte Quelle. Im Verbreitungsgebiet der Zeitung sei es wiederholt zu sexuellen Belästigungen durch Männer aus muslimisch geprägten Nationen gekommen. Über diese Vorfälle habe die Zeitung immer wieder berichtet. Der Chefredakteur betont, dass sich die Zeitung stets gegen Fremdenfeindlichkeit gestellt habe und stelle. Wenn zur Wahrheit allerdings gehöre, dass laut Polizeiinformation sexuelle Gewalt von Menschen nichtdeutscher Herkunft ausgegangen sei, müsse die Presse auch darüber berichten.