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Tatverdächtigen Jungen als „Killer“ vorverurteilt

„Killer-Teenie suchte selbst noch mit nach Joel“: Unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung online über die Tötung eines Sechsjährigen. In dem Beitrag heißt es, die Ermittler seien sich sicher, dass der 14-Jährige den kleinen Jungen erstochen habe. Mehrfach wird er als „Killer“ bezeichnet. Warum er „den kleinen Jungen tötete“, bleibe ein Rätsel. Bebildert ist der Artikel unter anderem mit einem Foto des tatverdächtigen Jugendlichen, bei dem die Gesichtspartie mit einem schwarzen Balken versehen ist. Die Beschwerdeführerin kritisiert Verstöße gegen den Jugendschutz und gegen das Verbot der Vorverurteilung. - Wegen des Fotos erweitert der Beschwerdeausschuss die Beschwerde auf einen möglichen Verstoß gegen den Persönlichkeitsschutz. Die Zeitung will sich zu dem Fall erst äußern, wenn eine vom Presseratsplenum eingesetzte Arbeitsgruppe grundsätzliche Fragen zur Verwendung des Begriffs „Killer“ geklärt und bekanntgegeben hat.