In Bericht über „Cancel Culture“ fehlte Stellungnahme der betroffenen Trans-Kritikerin
Zeitung hätte auch sie befragen müssen, fand aber auf die Schnelle keine Kontaktdaten von ihr
„Uni wehrt sich gegen Cancel-Vorwurf“: Unter dieser Online-Überschrift berichtet eine überregionale Tageszeitung über einen Streit um eine Lüneburger Juniorprofessorin. Trans-Aktivisten hatten die Entlassung der Wirtschaftsjuristin gefordert, weil sie sich transfeindlich geäußert habe. Eine andere Tageszeitung hatte daraufhin von einer „Treibjagd“ gesprochen und der Universität Lüneburg vorgeworfen, sie habe bei dieser „Rufmordkampagne“ tatenlos zugeschaut. Die Hochschulleitung wiederum weist diese Vorwürfe zurück und wird in dem beanstandeten Artikel ausführlich zitiert. Gegen Ende des Berichts heißt es dann: Was die Professorin darüber denke, bleibe offen, denn es sei der Zeitung „nicht möglich“ gewesen, „mit ihr in Kontakt zu treten.“ Das sei falsch, beschwert sich die betroffene Wissenschaftlerin. Ihre dienstliche und ihre private E-Mail-Adresse seien weit verbreitet. Andere Journalisten hätten keine Probleme gehabt, sie zu kontaktieren. Weil dies hier nicht geschehen sei, habe sie keine Möglichkeit gehabt, ihre Seite der Geschichte darzustellen. So würden ihre Ehre und ihr Ruf angegriffen und sowohl die Sorgfaltspflicht als auch die Wahrhaftigkeitspflicht verletzt. Die Autorin des Artikels entgegnet, sie habe durchaus versucht, die Professorin zu kontaktieren. Doch sei dies tagesaktuell nicht gelungen.