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Trachtenmodel interviewt Trachtenfirmenchef

Aus Anlass des Münchner Oktoberfestes veröffentlicht ein Nachrichtenmagazin online ein Interview mit einem Lederhosen-Designer und Chef einer Modefirma. Darin äußert er sich auch über die Qualität seiner bis zu 5.000 Euro teuren Lederhosen im Vergleich zu
„Billigdingern“ aus Discountmärkten. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass der Interviewer auch als Model für das Modeunternehmen tätig sei, ohne dass dies kenntlich gemacht werde. Das Magazin erläutert, es habe erst nach der Veröffentlichung davon erfahren, dass der freiberufliche Autor im Internet auch als Model in Trachtenkleidung dieser Modefirma zu sehen sei. Die Redaktion habe ihn daraufhin zur Rede gestellt, seine freie Mitarbeit beendet und den Artikel um einen Transparenzhinweis ergänzt: „Der Autor [Name] arbeitet als freier Journalist und als Model. Es gibt professionelle Fotos von ihm in [Firmenname]-Lederhose, für die er laut eigener Aussage keine Vergütung erhalten hat.“ Die Redaktion ärgere sich selbst am meisten über den Vorfall und werde bei der Beschäftigung freier Mitarbeiter künftig noch genauer hinzuschauen. Der Beschwerdeausschuss erkennt in der Berichterstattung einen Verstoß gegen das in Ziffer 6 des Pressekodex festgeschriebene Gebot zur strikten Trennung von Tätigkeiten und beschließt einstimmig eine Missbilligung.