Tötung von zwei Menschen im Video gezeigt
Ex-Sendermitarbeiter erschießt Reporterin und ihren Kameramann
„So trauert ihr Verlobter um die ermordete Reporterin“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Im Beitrag geht es um ein Tötungsdelikt im US-Bundesstaat Virginia und dessen Folgen für die Hinterbliebenen. Ein ehemaliger Mitarbeiter eines Fernsehsenders hatte eine Reporterin des Senders und einen Kameramann erschossen, die Tat auf Video aufgezeichnet und dieses dann ins Netz gestellt. Die panischen Schreie der Sterbenden sind zu hören. Der Artikel enthält zudem fünf Fotos. Davon zeigt eines die Reporterin und ihren Verlobten, ein weiteres den Täter und ein drittes die Reporterin zusammen mit dem Kameramann. Alle Beteiligten sind in dem Artikel namentlich genannt. Eine Leserin der Zeitung hält die Berichterstattung für einen Verstoß gegen presseethische Grundsätze. Ein Video von der Tötung der Journalistin und ihres Kameramannes online zu stellen, sei nicht akzeptabel und respektlos gegenüber den Toten. Die Rechtsvertretung des Verlages berichtet, die Redaktion habe sich die Entscheidung zu dieser Art der Berichterstattung nicht leicht gemacht. Sie sei aber zu dem Schluss gekommen, dass das große öffentliche Interesse an dieser Tat die umfassende Berichterstattung rechtfertigt, ja sogar dazu verpflichtet. Den Ausschlag für die Wiedergabe des Videos habe die Tatsache gegeben, dass dieses im amerikanischen Fernsehen gezeigt worden sei. Ein Verstoß gegen Ziffer 1 des Pressekodex (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) sei nicht erkennbar, weil der Moment der Tötung von Reporterin und Kameramann im Video nicht zu sehen sei. Eine Herabwürdigung zu bloßen Objekten der beiden Opfer finde nicht statt.