Täter-Darstellung ist nicht zu beanstanden
Boulevardzeitung berichtet über Verurteilung eines Mädchen-Mörders
„Die volle Milde des Gesetzes“ – so überschreibt eine Boulevardzeitung online einen Artikel, mit dem sie über das Urteil im Prozess gegen den Mörder der 15-jährigen Mia berichtet. Die Redaktion veröffentlicht ein Foto des Mannes. Er wird als Abdul D. bezeichnet. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass der Täter identifizierbar dargestellt werde. Dies verletze seinen Persönlichkeitsschutz. Dies vor allem deshalb, weil er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden sei. Der Chefredakteur betont, dass man an der in derartigen Fällen regelmäßig vertretenen Auffassung festhalte. Die Öffentlichkeit habe insbesondere bei spektakulären Straftaten, die sich im öffentlichen Raum ereigneten, ein besonderes Interesse daran, von den Medien umfassend informiert zu werden. In diesem Fall sei es um einen kaltblütigen, heimtückischen Mord an einer hilflosen Minderjährigen aus niedrigen Beweggründen gegangen. Das große öffentliche Interesse überwiege im konkreten Fall die schutzwürdigen Interessen des Täters. Im Rahmen der Chronistenpflicht der Presse sei die Darstellung eines verurteilten Mörders nicht unethisch, sondern Teil des Informationsauftrages der Presse.