Herkunft eines Vergewaltigers genannt
Flüchtlingsstatus hat im Gerichtsverfahren eine wichtige Rolle gespielt
Eine Regionalzeitung informiert über die Verurteilung eines 18-Jährigen zu einer Haftstrafe wegen Vergewaltigung einer 23-jährigen Frau. Der Autor teilt mit, dass der junge Mann aus Syrien stamme. Ein Leser der Zeitung hält die Angabe der Nationalität des Täters für das Verständnis des Geschehens für irrelevant. Sie sei geeignet, eine diskriminierende Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens zu befördern. Der Chefredakteur nimmt Stellung. Der Artikel beschreibe den Prozess um eine Vergewaltigung, die am Verlagsort großes Aufsehen erregt habe. Nach Einschätzung der Redaktion habe daher eine für die Stadt schwere und außergewöhnliche Straftat vorgelegen, die ein großes öffentliches Interesse erregt habe. Während des Strafverfahrens habe der Status des Angeklagten als Flüchtling eine wichtige Rolle gespielt.