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Martin Schulz hat doch auf Störer reagiert

Zeitung streicht gegenteilige Behauptung aus ihrem Online-Angebot

Eine Redakteurin der Online-Ausgabe einer Wochenzeitung schreibt einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin. Darin heißt es unter anderem: „Auch Martin Schulz konnte das nicht. Als ich ihn vor ein paar Tagen vor der Nikolaikirche in Leipzig reden hörte, waren auch dort ein paar Störer erschienen. Aber er sprach einfach weiter und ignorierte sie.“ Ein Leser der Zeitung wirft der Autorin eine falsche Tatsachenbehauptung vor. Schulz habe in seiner Leipziger Rede die Störer nachweislich angesprochen. So habe er in Richtung der Störer gesagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar und ich füge hinzu, gerade weil hier ein paar Vertreter auf dem Platz sind, da steht nicht die Würde der Deutschen ist unantastbar, da steht die Würde des Menschen ist unantastbar!“ Er – der Beschwerdeführer – habe die Autorin in Form eines Tweets auf die Schulz-Äußerung hingewiesen. Die Autorin des Beitrages sei auch von einem Kollegen darauf aufmerksam gemacht worden, dass Schulz die Störer in Leipzig auch an anderer Stelle angesprochen habe. Die Zeitung lässt einen Anwalt auf die Beschwerde antworten. Die Darstellung der Autorin und die Wahrnehmung des Beschwerdeführers schlössen einander nicht aus, denn möglicherweise habe Martin Schulz „ein paar Störer“ ignoriert, andere nicht. Von einer falschen Tatsachenbehauptung zu reden, lasse sich angesichts dieses Sachverhaltes nicht nachvollziehen. Die entsprechende Passage sei von der Zeitung ohne Präjudiz entfernt worden. Stattdessen sei dem Artikel der folgende Hinweis hinzugefügt worden: „In der ursprünglichen Version dieses Textes hieß es, Martin Schulz habe während eines Wahlkampfauftritts in Leipzig die dort anwesenden Störer ebenfalls ignoriert. Tatsächlich ist er in seiner Rede auf sie eingegangen. Wir haben die entsprechende Passage im Text deshalb entfernt.“