Prominente Berlinerin in Gebüsch ermordet
Überregionale Zeitung konnte über den Fall identifizierend berichten
Die Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung berichtet unter der Überschrift „Ihre Leiche lag 30 Meter von der Polizeistation entfernt“ über den Mord an einer Kunsthistorikerin in Berlin. Der Autor beschreibt, dass das Mordopfer Susanne F. das an der Havel gelegene Schloss Glienicke im Berliner Stadtteil Wannsee verwaltet habe. Es handele sich um eine promovierte Kunsthistorikern, die sich immer für das Schöne stark gemacht habe. Außerdem wird berichtet, wie das Mordopfer sich von einem Treffen mit Freundinnen in einem beliebten Berliner Biergarten entfernte, um sich auf den Heimweg zu machen. Ihre Leiche sei später in einem Gebüsch gefunden worden. Ein Unfall oder Suizid sei auszuschließen. Dies habe die Obduktion ergeben. Die Frau sei vermutlich erwürgt worden. Die Zeitung bezieht sich auf eine andere Veröffentlichung, der zufolge die Frau einen minutenlangen Todeskampf erlitten haben müsse. So habe es der Witwer berichtet. Der Beschwerdeführer kritisiert die Berichterstattung. Er meint, dass die zahlreichen Informationen des Artikels eine zweifelsfreie Zuordnung des Opfers ermöglichten. Eine kurze Nutzung von Suchmaschinen führe zum kompletten Namen des Opfers. Während das abgebildete Farbfoto verpixelt sei, sei auf einem anderen Foto ein unverpixeltes Bild eines Suchaufrufs zu sehen. Der Beschwerdeführer sieht eine Verletzung der Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit). Der Chefredakteur der Online-Ausgabe teilt mit, die Redaktion habe jederzeit diskret über den Mordfall berichtet. Das Opfer sei in Berlin eine durchaus bekannte Person. Und zwar im Kontext des Touristen- und Freizeitmagneten Schloss Glienicke, dem sie über viele Jahre zur Blüte verholfen habe. Seine Zeitung – so der Chefredakteur – sei das einzige Medium gewesen, das nicht den kompletten Namen der Ermordeten genannt habe.