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Autorin: Rettung ist die Sache von Staaten

Beschwerdeführer: Zeitung propagiert Sterbenlassen von Menschen

Eine Wochenzeitung veröffentlicht ein Pro und Contra zum Thema private Seenotrettung. Unter der Überschrift „Oder soll man es lassen?“ schreibt eine Autorin, dass Retter das Problem noch vergrößerten. Private sollten nicht übernehmen, was die Aufgabe von Staaten sei. Die Retter begründeten ihr Handeln damit, dass jeder Mensch das Recht habe zu fliehen. Weil es solch ein Recht juristisch nicht gebe, begründeten sie es moralisch u. a. mit dem Kolonialismus. Manche verglichen sich mit Fluchthelfern in der DDR oder mit jenen, die Juden im Zweiten Weltkrieg gerettet hätten. Damit wirkten sie an der Vergiftung des politischen Klimas mit, weil es in ihren Augen nur Retter und Abgeschottete gebe. Dabei sei es eine Frage der Zeit, wie lange es wohl dauern würde, bis die letzte demokratische Regierung falle, wenn Europa dem Drängen der Menschenrechtsorganisationen auf Legalisation aller Wanderungsbewegungen nachgegeben hätte. Den Gedanken, durch Rettung geschichtliches Unrecht zu heilen, sollte man zu den Akten legen. Wer jede Sicherung der Grenze zu verhindern suche, werde denen in die Hände spielen, die gar kein Asylrecht mehr wollten. Ein Leser der Zeitung kritisiert, in dem Artikel werde das Sterbenlassen von Menschen propagiert. Laut Artikel trügen die Seenotretter zur „Vergiftung des politischen Klimas in Europa bei“. Die Autorin lasse außer Acht, dass es sich bei den Geretteten im Meer um Menschen handele, für die eine Flucht die einzige Rettung aus lebensbedrohlichen Verhältnissen sei. Zudem würden Seenotretter in dem Artikel als Kriminelle verunglimpft, obschon diese Personen zu den seltenen Ausnahmen zählten, die sich nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machten. Der Beitrag sei getragen von einer menschenverachtenden Grundhaltung. Die von der Redaktion beauftragte Anwaltskanzlei weist darauf hin, dass der Gesamtartikel nicht nur aus dem beanstandeten Text bestehe. Insgesamt gehe es um ein redaktionelles Streitgespräch, in dem dem Contra dieses Beitrages ein ausführliches Pro entgegengesetzt werde. Es gehe, anders als der Beschwerdeführer offenbar meine, keineswegs um die Frage, ob es in Ordnung sei, Menschen im Mittelmeer einfach ertrinken zu lassen. Eine solche These finde sich weder direkt noch indirekt in dem Artikel. Die Behauptung des Beschwerdeführers, in dem Artikel werde das Sterbenlassen von Menschen propagiert, sei nicht nur falsch, sondern grenze an Verleumdung. Mit keinem Wort habe die Contra-Autorin derartiges behauptet.