Uni-Professor mit pädophilen Thesen
Zeitung nennt die Namen von unbeteiligten Familienmitgliedern
Eine Regionalzeitung berichtet gedruckt und online über einen Professor, der an einer Universität in ihrem Verbreitungsgebiet gelehrt habe. Dieser habe Ende der Sechzigerjahre für ein Projekt „Jungs vom Jugendamt“ an pädosexuelle Pflegeväter vermittelt. Zudem sei er für seine pädophilen Thesen an der Universität bekannt gewesen. Die Zeitung nennt seinen Namen unverfremdet. Über sein Agieren im Lehrbetrieb heißt es unter anderem: „Er war nicht der einzige Pädophilie-Befürworter, der Lehrveranstaltungen zum Thema Sexualpädagogik an der Uni (…) abhielt. Auch Schüler stützten seine Thesen oder verbreiteten sie zumindest ohne kritische Distanz (…)“. Mehrere Namen werden von der Redaktion genannt, darunter der von Karin Albrecht-Désirat, die Mitarbeiterin des Hochschullehrers gewesen war. Zwei Beschwerdeführer wenden sich mit Beschwerden wegen dieser Namensnennung an den Presserat. Einer von ihnen, ein Anwalt, sieht darin einen Verstoß gegen die Richtlinie 8.4 des Pressekodex, wonach die Namensnennung bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichungen mittelbar Betroffenen, die mit dem eigentlichen Thema der Berichterstattung nichts zu tun haben, in der Regel unzulässig ist. Die Rechtsvertretung der Zeitung stellt fest, die Nennung der Namen sei erfolgt, um deutlich zu machen, dass Karin Albrecht –Désirat, die Schülerin des Uni-Professors, die dessen pädophilen Thesen stützte und verbreitete, familiär bedingt über Beziehungen in höchste politische und kulturelle Kreise verfügte. „Die Albrechts“ seien in der Stadt und im Land weithin bekannt. Einer von ihnen, Ernst Albrecht, war Ministerpräsident, ein anderer Generalmusikdirektor der hannoverschen Oper. Die Nennung der weiteren Namen der Familienangehörigen sei ohne böse Absicht erfolgt, so die Rechtsvertretung weiter. Im Artikel werde den Familienmitgliedern auch nicht unterstellt, die Thesen und Ideen des Universitätsprofessors „vom guten Sex zwischen Kindern und Erwachsenen“ zu teilen. Abschließend teilt die Rechtsvertretung mit, dass die Redaktion unmittelbar nach Eingang der Beschwerden die familienbezogene Passage gelöscht habe.