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Beanstandetes Foto kam von Nachbarn

Opfer eines Tötungsdeliktes hätten anonymisiert werden müssen

Ein Lehrer-Paar (69/70) wird ermordet. Eine Boulevardzeitung berichtet über das Verbrechen online. Sie zitiert Nachbarn. Diese hätten am Abend einen Knall gehört. Dann seien Flammen aus dem Einfamilienhaus von Annegret (69) und Kurt G. (70) geschlagen. Polizisten entdecken vor dem Haus die schwer verletzte Freundin und Nachbarin der Hausbesitzer, Susanne G. (56). Im Haus finden die Ermittler die beiden Leichen. Die Zeitung zitiert Ermittler. Danach hätte ein unbekannter Täter im Haus Feuer gelegt und ein Auto in Brand gesetzt. Aus dem Artikel geht außerdem hervor, dass es sich bei dem Haus um eine „Villa am Lohweg“ handele und das männliche Opfer früher Rektor am Gymnasium, seine Frau Lehrerin an der Grundschule gewesen sei. Zum Artikel gestellt ist ein Foto des Hauses, darin eingeklinkt ein unverfremdetes Foto der Opfer. Eine Leserin der Zeitung sieht in der Veröffentlichung des Fotos der Opfer einen Verstoß gegen die Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit). Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen stünden über dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Der Opferschutz sollte die oberste Priorität haben. Der Justiziar der Zeitung teilt mit, die Redaktion habe das Foto von Nachbarn erhalten. Die Beschwerde sei unbegründet.