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Online-Redaktion bekommt einen Drohbrief

Reaktion mit einem Kommentar: „An die Feiglinge von der AfD“

„An die Feiglinge von der AfD“ titelt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Die Redaktion setzt sich in einem Kommentar unter dieser Überschrift mit einem Drohbrief an die Redaktion auseinander. Auslöser sei eine Kolumne unter der Rubrik „Angemerkt“ gewesen. Darin sei es im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 um die AfD gegangen und darum, wie man als cleverer Wähler verhindern könne, dass die Partei ihren „geistigen Schrott im Bundestag entsorgen kann“. Die Redaktion zitiert den Drohbrief. Weiter heißt es unter anderem: „An den Feigling von der AfD: Mehr Aufmerksamkeit als die Korrektur Ihrer Fehler werden wir Ihnen nicht widmen.“ Ein Leser der Zeitung kritisiert, die Zeitung unterstelle der AfD, hinter diesem Brief zu stecken. Auf Nachfrage bei der Kriminalpolizei gebe es bis zu diesem Zeitpunkt keinen ermittelten Autoren des Briefes. Die Unterstellung sei also frei erfunden. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, die Redaktionsleiterin der Lokalausgabe habe in der genannten Veröffentlichung mit einem „offenen Brief“ auf den Drohbrief reagiert. Dabei handele es sich zweifelsfrei um einen Meinungsbeitrag. Mehrere Details aus dem Drohbrief ließen den Schluss zu, dass dieser aus der Feder eines AfD-Anhängers stamme. Der Chefredakteur schließt seine Stellungnahme mit dem Hinweis, dass der Beschwerdeführer ein AfD-Vorstandsmitglied sei. Der Mann sei zuvor durch die Polizei von einer Podiumsdiskussion der Zeitung ausgesperrt worden, weil er sich dem Verbot widersetzt habe, die gesamte Veranstaltung per Video aufzunehmen.