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Erstklässler-Fotos im Netz zum Kauf angeboten

Zeitung verspricht, künftig Zugangsbeschränkungen einzurichten

Fotos von Erstklässlern werden auf der Website einer Regionalzeitung zum Verkauf angeboten. Die Mutter eines der Kinder wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Die Fotos seien ohne Zugangsbeschränkung für jedermann einsehbar und bestellbar. Sie habe in die Verbreitung des Fotos ihres Kindes nicht eingewilligt und die Zeitung aufgefordert, den Zugang zu den Kinderbildern durch ein Passwort einzuschränken. Die Zeitung habe dies für künftige Veröffentlichungen zugesagt. Die aktuelle Veröffentlichung könne nicht mehr berücksichtigt werden. Der Verlag habe ihr – der Beschwerdeführerin – angeboten, das Foto, auf dem ihr Kind zu sehen sei, offline zu stellen. Das sei jedoch nicht das Ziel ihrer Beschwerde gewesen. Der Chefredakteur teilt in seiner Stellungnahme zur Beschwerde mit, dass die Redaktion diese sehr ernst nehme. Die Chefredaktion habe sich daher mit allen internen Verantwortlichen sowie dem entsprechenden Dienstleister in Verbindung gesetzt. Leider habe die Beschwerdeführerin das Angebot, das Foto ihres Kindes von der Plattform zu entfernen, nicht angenommen. Eine andere kurzfristige Lösung habe man der Frau nicht anbieten können. Für künftige Veröffentlichungen dieser Art habe die Zeitung Zugangsbeschränkungen veranlasst, so dass die Fotos nur über ein Passwort bestellt werden können. Auch sollen die Eltern künftig vor einer Online-Veröffentlichung angesprochen werden.