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Drastische Überschrift nach Hamas-Massaker ist nicht zu sensationell

Vier Tage nach dem Hamas-Überfall auf Israel vom 7. Oktober 2023 schildert eine Boulevardzeitung grausame Details des Massakers. Als Aufmacher auf der Titelseite erscheint dazu die große Schlagzeile „Sie schnitten Babys die Köpfe ab!" Der Presserat erhält hierzu vier Beschwerden wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Pressekodex-Ziffern 4 („Grenzen der Recherche“) und 11 („Sensationsberichterstattung, Jugendschutz“). In der Vorprüfung beschränkt der Presserat das Verfahren auf Ziffer 11, da im Übrigen keine Verstöße ersichtlich waren. Zu diesem Punkt heißt es in den Beschwerden, dass die Überschrift gegen den Kinder- und Jugendschutz verstoße. Der Titel erschüttere das Vertrauen von Kindern in die Menschlichkeit und Sicherheit so stark, dass sie in Angst, Verunsicherung, Schrecken und Verstörung versetzt würden. Eine Beschwerdeführerin habe selbst erlebt, wie schockiert Schulkinder auf die überdimensionale Schlagzeile reagiert hätten. Und da die Zeitung überall ausliege, könne man kaum verhindern, „diesen schrecklichen, widerlichen Satz zu lesen“. Zudem kritisieren die Beschwerdeführenden teilweise eine Sensationsberichterstattung. Die Arbeit mit derartigen Emotionen und Widerwärtigkeiten als Erheischen von Aufmerksamkeit sei (ungeachtet des Wahrheitsgehalts) jenseits ethischer Grundsätze, die in der Gesellschaft verankert und geachtet werden sollten. Die Chefredaktion erwidert, dass der Hamas-Terror vom 7. Oktober in seiner besonderen Brutalität auf das Tiefste verstörend sei und wohl alles bisher Erlebte und Gesehene an Abgründigkeit übertroffen habe.