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Kanzlerin-Telegramm falsch interpretiert

Kanzlerin-Telegramm falsch interpretiert

Eine Regionalzeitung veröffentlicht online einen gekennzeichneten Gastbeitrag des Deutschland-Direktors von Human Rights Watch (HRW), Wenzel Michalski, unter der Überschrift „Angela Merkel darf Hun Sen nicht loben“. Der Autor kritisiert die Kanzlerin dafür, dass sie dem kambodschanischen Staatschef zum Wahlsieg gratuliert und damit ein falsches Signal gesendet habe. Im zweiten Absatz heißt es: „Die Glückwünsche waren und sind unfassbar. Die im Juli abgehaltenen Wahlen bezeichnet die internationale Gemeinschaft als ´nicht frei und fair´ - es waren keine Wahlen, wie wir sie kennen. (…)“ Michalski schreibt, Hun Sen habe in den vergangenen Jahren de facto eine Ein-Parteien-Herrschaft aufgebaut. Er habe die Partei CNRP, die zu einem gefährlichen Rivalen aufgestiegen sei, durch Verhaftungen und Drohung mit Haft unter Kontrolle gebracht. Die Gefängnisse seien voll mit politischen Gefangenen. Merkel habe mit ihrem Telegramm ein falsches Signal an die kambodschanische Regierung gesendet. Ein Leser der Zeitung kritisiert den Beitrag. Schon in der Überschrift und im Untertitel würden falsche Fakten genannt. Selbst wer die nuancierte Sprache der Diplomatie nicht kenne, könne aus dem Telegramm deutliche Kritik herauslesen. Die Hauptaussage des Gastbeitrages sei falsch. Es werde eine neue erfunden und der Kontext ganz bewusst ignoriert. Der Bundeskanzlerin werde etwas vorgeworfen, was sie nicht nur nicht getan habe, sondern offensichtlich ganz bewusst habe vermeiden wollen. Der Beschwerdeführer wirft der Redaktion vor, die Faktenlage nicht geprüft zu haben. Einen weiteren Verstoß sieht er darin, dass der Artikel wider besseres Wissen nicht widerrufen werde und falsche Behauptungen weiterhin verbreitet würden. Der Chefredakteur der Zeitung hält die Beschwerde insofern zum Teil für berechtigt, als die Redaktion nicht die Faktenlage überprüft habe. Human Rights Watch sei eine renommierte Menschenrechtsorganisation. Die meisten Medien hätten nicht die personellen Mittel, jeden Meinungsbeitrag auf die Faktenlage hin zu überprüfen. Im Übrigen seien die in dem Beitrag getroffenen Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt.