Entscheidungen finden

Ziel erreicht: Unrühmliche Bekanntheit

Boulevardzeitung veröffentlicht ein Selfie des Attentäters von Halle

Eine Boulevardzeitung veröffentlicht online Berichte und ein Video über den Anschlag von Halle und zeigt dabei Bilder aus dem Täter-Video. Darunter ist ein Foto zu sehen, dass der Attentäter während der Tat von sich gemacht hat. Er wird in Überschrift und Text mit seinem vollen Namen genannt. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass der mutmaßliche Täter namentlich benannt wird und mit Foto zu erkennen ist. Spätestens jetzt habe er sein Ziel erreicht: Unrühmliche Bekanntheit. Der Chefredakteur der Zeitung vermag nicht nachzuvollziehen, warum diese Beschwerde für das Verfahren überhaupt zugelassen wurde. Es handele sich bei dem Video ganz offensichtlich um eine nachrichtlich aufbereitete, chronologische Schilderung des Attentats von Halle, an der ein überragendes öffentliches Interesse bestehe. Der Chefredakteur verteidigt die Berichterstattung über das Attentat und sieht nicht einen presseethischen Grundsatz verletzt.