Keine Doppelfunktion in Verband und Redaktion
Dem Redakteur kann ein Interessenkonflikt nicht unterstellt werden
Eine Lokalzeitung berichtet online unter der Überschrift „Hochwasserschutz bei Wussegel: Lies soll Baubeginn ermöglichen“ und einen Tag später in der gedruckten Ausgabe unter der Überschrift „Lies soll Baubeginn ermöglichen“ über die in einem Brief an den Landesumweltminister geäußerte Forderung eines Deichverbandes nach einer Genehmigung für den Baubeginn für den lokalen Hochwasserschutz. Ein Leser der Zeitung wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Er teilt mit, der Redakteur der die Beiträge geschrieben habe, sei gleichzeitig Deichhauptmann und habe mit dem Beitrag eine Presseerklärung des Deichverbandes wiedergegeben. Diese lege einerseits ein Anliegen des Verbandes dar und stelle andererseits durch die medienwirksame Präsentation des CDU-Kandidaten eine recht unverblümte Wahlwerbung dar. Der Autor nimmt zu der Beschwerde Stellung. Er teilt mit, es sei richtig, dass er im Ehrenamt das Amt des Deichhauptmanns bekleide. Es gebe zwei Deichverbände. Bei einem sei er tätig, bei dem anderen nicht. Themen, die „seinen“ Verband beträfen, würden von ihm nicht bearbeitet. Auf diese Trennung werde in der Redaktion großer Wert gelegt. Es bestehe demnach keine Doppelfunktion im Verband und bei der Zeitung. Deshalb halte er die Beschwerde für unbegründet.