Der Name ist auf Umwegen herauszukriegen
Anonymisierung im Bericht ist in manchen Fällen nicht ausreichend
Die Online-Ausgabe einer Großstadtzeitung berichtet über die Zustände in einem Jugendheim aus der Sicht einer früheren Bewohnerin. Deren Name ist verfremdet. Ein beigestelltes Foto lässt auf dem Weg über die URL und den HTML-Quelltext ihre Identität jedoch erkennen. Das ist der Grund für einen Leser der Zeitung, sich mit einer Beschwerde an den Presserat zu wenden. Der Dateiname des verwendeten Fotos ermögliche die Identifizierung der einstigen Heimbewohnerin. Bei der Eingabe des Namens tauchten Text und Bild bei Google ganz oben in den Suchergebnissen auf. Die Rechtsabteilung der Zeitung hält die Anonymisierung der Frau für ausreichend. Dass der richtige Name im Internet auffindbar sei, führt sie darauf zurück, dass der Fotograf das Foto unter Nennung des Klarnamens archiviert und abgespeichert habe. Hierbei handele es sich um ein bedauerliches Versehen, dessen mögliche Folgen dem Fotografen nicht bewusst gewesen seien. Internetnutzer müssten sich bewusst auf die Suche nach weiteren Informationen machen, um über den Dateinahmen des Bildes auf den Namen zu stoßen. Die fraglichen Fotos – so die Rechtsabteilung abschließend – seien inzwischen unter einem anderen Namen abgespeichert worden.