Kranker Asylbewerber greift Passanten an
Oberbürgermeister und Busfahrer stoppen einen Messerstecher
Der Oberbürgermeister von Ravensburg stoppt gemeinsam mit einem Busfahrer einen offensichtlich psychisch Erkrankten, der in der Innenstadt mit einem Messer auf mehrere Personen eingestochen hat. Eine Boulevardzeitung berichtet online über den Vorfall. In ein großes Foto des OB ist ein kleineres, stark gepixeltes Bild eingefügt, das den Tatverdächtigen – einen Asylbewerber aus Afghanistan - mit dem Messer zeigt. Einen Tag später berichtet die Zeitung auf der Titelseite ihrer gedruckten Ausgabe über das Ereignis, diesmal mit einem großen, stark gepixelten Täterfoto unter der Überschrift „Busfahrer und Bürgermeister stoppen Messerstecher – die Helden von Ravensburg“. Im Artikel auf der nächsten Seite wird der Tathergang geschildert. Der Bürgermeister kommt zu Wort. Zum Artikel gestellt sind zwei kleinere Bilder. Auf dem einen ist zu sehen, wie ein Polizist den mutmaßlichen Täter fixiert. Das andere zeigt, wie Helfer eines der verletzten Opfer versorgen. Die beiden Fotos sind ziemlich grobkörnig. Der Beschwerdeführer – er betreibt ein Redaktionsbüro – sieht in der Berichterstattung mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Er hält die Beteiligten aufgrund ungenügender Verfremdung der Fotos für identifizierbar. Die Erwähnung, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen psychisch kranken Asylbewerber handele und er wegen seiner seelischen Probleme schon mehrfach in stationärer Therapie gewesen sei, verstoße gegen Richtlinie 8.6 des Kodex. Die Nennung der Nationalität sei ohne begründetes öffentliches Interesse nicht zulässig. Der Beschwerdeführer kritisiert weiterhin, dass der Tatverdächtige von der Zeitung als Täter bezeichnet werde. Den Vorwürfen widerspricht der Chefredakteur der Zeitung. Nach seiner Auffassung ist die Berichterstattung in keinem der genannten Punkte zu beanstanden. Bei spektakulären Straftaten, die sich wie in diesem Fall im öffentlichen Raum ereigneten, habe die Öffentlichkeit sehr wohl ein besonderes Interesse daran, von den Medien umfassend informiert zu werden. Der Mann sei mit einem Fleischermesser quer durch die Innenstadt gelaufen und habe wahllos Menschen angegriffen. Das könne man sogar als „Amoklauf“ bezeichnen.