Schwindelgefühle nach Corona-Impfung
Beschwerdeführerin vermisst klärende Einordnung durch die Redaktion
Eine Großstadtzeitung veröffentlicht online einen Artikel unter der Überschrift „Nach Corona-Impfung: Berliner Opernsängerin sagt alle Auftritte ab“. Im Beitrag berichtet die Redaktion von einer Künstlerin, die in den sogenannten sozialen Medien mitgeteilt hatte, dass sie nach der Corona-Impfung Kopfschmerzen und Schwindelgefühle bekommen habe und nun an einer leichten Gesichtslähmung und Störung der Bewegungskoordination leide. Eine Leserin der Zeitung kritisiert, dass die Aussagen der Sängerin in dem Beitrag nicht als unbestätigte Vermutungen erkennbar gemacht worden seien. Auch vermisst sie eine erklärende Einordnung durch die Redaktion. Die Berichterstattung sei geeignet, bei der Leserschaft unbegründete Befürchtungen zu erwecken. Die Rechtsabteilung des Verlages betont in ihrer Stellungnahme, dass es sich bei dem beanstandeten Artikel um einen Erfahrungsbericht handele. Dies werde bereits im ersten Satz deutlich. Darin heiße es, dass die Opernsängerin „nach eigener Aussage mit schweren Impfnebenwirkungen zu kämpfen“ habe. Der Artikel konzentriere sich darauf, die Symptome der Frau aufzuzeigen. Für den objektiven Leser werde eindeutig erkennbar, dass noch keine abschließende Diagnose vorliege. Der Text werde der Aufgabe der Presse gerecht, auch über individuelle Erfahrungen zu informieren. Auch ein Verstoß gegen Ziffer 14 des Pressekodex (Medizinberichterstattung) liege nicht vor. Der Bericht sei weder reißerisch dargestellt noch werde das Sensationsinteresse bei Leserinnen und Lesern bedient. Es gehe vielmehr um eine sachliche Darstellung einer individuellen Erfahrung.