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Öffentlichkeitsinteresse vor Persönlichkeitsschutz

Über Massaker von Las Vegas durfte identifizierend berichtet werden

„Was weiß die Freundin des Todesschützen?“ – unter dieser Überschrift informiert die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung über das Massaker von Las Vegas, bei dem im Oktober 2017 58 Menschen erschossen wurden. Dabei wird der volle Name der Frau genannt. Auch wird sie im Bild gezeigt. Ein Leser der Zeitung sieht durch die identifizierende Darstellung den Persönlichkeitsschutz der Freundin des Todesschützen verletzt. Der Chefredakteur äußert in seiner Stellungnahme die Auffassung, dass selbstverständlich auch an der Person der Freundin des Massenmörders Steve Paddock ein überragendes öffentliches Berichterstattungsinteresse bestanden habe. In der ganzen Welt sei identifizierend – voller Name und Klarfotos – über sie berichtet worden. Die identifizierende Darstellung sei auch schon deshalb gerechtfertigt, da sich die Betroffene nach dem Attentat selbst öffentlich in der New York Times geäußert habe.