Die letzten Tage des Daniel Küblböck
Zeitung berichtet über die letzten Tage im Leben des DSDS-Teilnehmers
Eine Boulevardzeitung veröffentlicht online unter der Überschrift „Hinter dieser Tür randalierte Daniel Küblböck“ einen Artikel zu dessen Vermisstenmeldung und über seine letzten Tage an Bord eines Kreuzfahrtschiffes. Der Autor des Beitrages berichtet aus der Perspektive eines Passagiers, der in der Nachbarkabine von Küblböck untergebracht war. Er schildert, wie dieser den Passagier Daniel Küblböck in den letzten Taten vor seinem Tod wahrgenommen habe. Dem Artikel ist ein Video beigefügt. Es zeigt unter anderem eine von einem Passagier gedrehte Szene: Eine Tür wird zugeschlagen; Geräusche sind zu hören. Die Szene wird wiederholt gezeigt. Ein Leser der Zeitung kritisiert mehrere Verstöße gegen presseethische Grundsätze. Küblböck habe kurz vor einem Suizid gestanden. Die Veröffentlichung des Videos, offensichtlich kurz vor dem Suizid aufgenommen, sei schamlos, verstoße gegen ethische Werte und diene nicht der Aufklärung des Falles. Der Nutzer soll damit hinter die Bezahlschranke gelenkt werden. Das sei schamlose Raffgier. Auch wenn Küblböck eine Person des öffentlichen Lebens gewesen sei, hätten Momente vor einem Suizid nichts in der Öffentlichkeit zu suchen. Der Chefredakteur verweist darauf, dass das Video eine Kabinentür zeige, gegen die jemand von der anderen Seite trete oder schlage. Es handele sich also nicht um Szenen bzw. Momente vor dem Suizid, sondern lediglich um Tage alte Aufnahmen, die ein auffälliges Verhalten von Daniel Küblböck an Bord des Schiffes zeigten. Dieser sei eine Person des öffentlichen Lebens, seit er an der TV-Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ teilgenommen habe. An dem mysteriösen Verschwinden von Küblböck und den Ereignissen an den Tagen zuvor bestehe ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit. Dass bei spektakulären Geschehnissen im Zusammenhang mit Personen des öffentlichen Lebens das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung überwiege, zeige auch Ziffer 8, Richtlinie 8.2, des Pressekodex. In dem fraglichen Video werde Küblböck noch nicht einmal gezeigt oder auf andere Weise abträglich dargestellt.