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Neuen Namen des Geiselgangsters nicht erwähnt

Zeitung berichtet über bevorstehende Freilassung von Dieter Degowski

„Degowski mit neuem Namen in die Freiheit“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Es geht um die bevorstehende Entlassung des Gladbecker Geiselnehmers Dieter Degowsi nach fast 30 Jahren Haft. Zum Beitrag gestellt ist ein mit Augenbalken versehenes Bild, das Degowski im Mai 2017 zeigt. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts Degowskis. Im Zuge der Resozialisierung hätte auf die Veröffentlichung sowohl des Fotos als auch des Namens verzichtet werden müssen. Der Chefredakteur der Online-Ausgabe betont in seiner Stellungnahme, dass die Geiselnahme von Gladbeck einer der aufsehenerregendsten Kriminalfälle des Landes gewesen sei. Er habe schon zur Tatzeit ein außerordentlich großes gesellschaftliches und mediales Interesse hervorgerufen. Degowski sei wegen Mordes, Menschenraubs und Geiselnahme mit Todesfolge verurteilt worden. Wenn er nunmehr nach fast 30 Jahren auf freien Fuß gesetzt werde, sei dies ein Anlass zur Berichterstattung. Der Beitrag beeinträchtige das Resozialisierungsinteresse Degowskis nicht, denn der neue Name werde nicht erwähnt. Zudem sei Degowski auf dem beigestellten Foto unkenntlich gemacht worden. Er sei nicht identifizierbar.