Zeuge filmt Sex-Szene im Flugzeug
Darstellung ist nicht mit den Aufgaben der Presse vereinbar
Ein Internet-Portal berichtet unter der Überschrift „Blowjob auf einem Ryanair-Flug: Zeuge filmt heimlich mit!“ über eine Sex-Szene in einem Flugzeug. Ein Ire habe ein entsprechendes Video auf seinem Twitter-Account veröffentlicht. Dem Beitrag sind zwei Fotos eines Pärchens beigefügt, die offensichtlich dem Video entnommen worden sind. Auf einem Foto ist das Gesicht des Mannes verpixelt; von der Frau ist nur der seitliche Oberkörper zu sehen. Der Kopf ist verdeckt. Die Frau beugt sich über den Schoß des Mannes. Auf dem zweiten Foto ist nur die Frau von der Seite zu sehen. Ihr Gesicht ist komplett verdeckt. Eingebettet ist zudem ein Twitter-Beitrag einer schottischen Zeitung. Er zeigt das Paar. Das Bild ist verpixelt. Ein Nutzer des Portals sieht durch die Veröffentlichung den Pressekodex verletzt. Medien sollten nicht über einzelne Vergehen gewöhnlicher Menschen berichten. Die Verantwortlichen des Internet-Portals können nicht ausschließen, dass die gezeigten Personen nicht doch zu erkennen seien. Für die Stellungnahme zu der Beschwerde lässt sich das Internet-Portal anwaltlich vertreten. Die Redaktion bedauere, dass die Veröffentlichung auf Unmut gestoßen sei. Aus ihrer Sicht seien die Beteiligten nicht zu erkennen und deshalb die Beschwerde unbegründet. Ungeachtet dessen habe sich die Redaktion entschieden, den beanstandeten Beitrag von der Website zu nehmen.