Entscheidungen finden

Vater und Sohn wurden gewalttätig

Der Name des Juniors hätte nicht veröffentlicht werden dürfen

Der Prozessbeginn wegen versuchten Totschlags gegen den Geschäftsführer eines der größten deutschen Handelsunternehmen einer Automarke und seinen Sohn ist online Thema in einer Boulevardzeitung. Der Geschäftsführer sitzt auch im Verwaltungsrat eines Fußball-Bundesligisten. Der Sohn soll vor einer Bar zunächst einem 46-jährigen Mann einen Faustschlag versetzt haben. Später soll der Vater den Mann niedergeschlagen haben. Vater und Sohn – die Zeitung nennt beide mit Klarnamen und Altersangabe - hätten auf den am Boden Liegenden eingetreten und ihn dabei schwer verletzt. Ein Leser der Zeitung kritisiert die Nennung der Namen. Vater und Sohn würden von der Zeitung eindeutig identifizierbar dargestellt. Der Chefredakteur teilt mit, die Redaktion halte an ihrer grundsätzlichen presseethischen Position fest: Insbesondere bei spektakulären Geschehnissen und – wie in diesem Fall - schwersten Kapitaldelikten habe die Öffentlichkeit ein besonderes Interesse daran, von den Medien umfassend und gegebenenfalls auch personalisierend über die Aufarbeitung des Unrechts durch die staatlichen Strafverfolgungsbehörden informiert zu werden. Im vorliegenden Fall überwiege das große Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen der mutmaßlichen Täter. Der Chefredakteur betont abschließend, dass die Redaktion lediglich dem grundgesetzlichen Informationsauftrag der Presse nachgekommen sei und damit angemessen und presseethisch verantwortungsbewusst die Details des Tatgeschehens dargestellt habe.