Herkunft eines Tatverdächtigen genannt
Junger Mann soll eine Frau überfallen und missbraucht haben
Die Polizei ermittelt gegen einen 31-jährigen Mann wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. Er befindet sich in U-Haft, berichtet eine Online-Zeitung unter Berufung auf Mitteilungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Nach bisherigen Ermittlungen habe der Verdächtige eine Frau von hinten angegriffen, in ein Gebüsch gezerrt und dort missbraucht. Bei der Haftprüfung soll er widersprüchliche Angaben gemacht haben. Die Zeitung berichtet weiter, bei dem mutmaßlichen Täter handele es sich um einen Asylbewerber aus Marokko. Ein Leser des Blattes sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Ziffer 12 des Pressekodex. Die Nationalität des mutmaßlichen Täters werde genannt, obwohl kein Zusammenhang mit der Tat bestehe. Der Beschwerdeführer weist auf die angespannte Lage durch die Flüchtlingskrise hin. In den Facebook-Kommentaren auf der Website der Zeitung finde sich die entsprechende rechte Hetze. Die Rechtsvertretung der Zeitung beruft sich auf die wahrheitsgemäße Berichterstattung und auf die Polizei als Quelle. Der beanstandete Beitrag enthalte keinerlei diskriminierende Äußerungen gegen marokkanische Staatsbürger oder sonstige ethnische, religiöse, soziale oder nationale Gruppen. Erwähnt werde nur die Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen. Der Anwalt der Zeitung verweist im Übrigen auf den Kommentar von Prof. Horst Pöttker in der „Zeit“. Darin hatte dieser die Abschaffung der Richtlinie 12.1 (Berichterstattung über Straftaten, Nennung der Zugehörigkeit der Täter oder Verdächtigen zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten) gefordert.