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Öffentliches Interesse überwiegt

Lokalzeitung berichtet über den Fall eines getöteten Babys

Eine Lokalzeitung berichtet online über die Festnahme einer Frau im Zusammenhang mit einer drei Tage zuvor aufgefundenen Babyleiche. Die 22-jährige Deutsche habe den Ermittlern gestanden, ihren Jungen kurz nach der Geburt getötet zu haben. Dem Artikel ist ein Foto beigestellt, das das Haus der Mutter zeigt. Auf dem Grundstück sei die Leiche gefunden worden. Drei Tage später berichtet die Zeitung unter der Überschrift „Nach Tötung eines Babys erneut schwanger“ darüber, dass die 22-Jährige im siebten Monat schwanger sei. Ein Leser der Zeitung kritisiert, durch die Bebilderung des Artikels mit dem Wohnhaus der Tatverdächtigen werde deren Identität der Öffentlichkeit preisgegeben und damit gegen ihre Persönlichkeitsrechte verstoßen. Des Weiteren würden auch die Eltern der Tatverdächtigen erkennbar dargestellt. In einem weiteren Artikel würden die ehemalige Schule der Tatverdächtigen sowie ihr Abi-Jahr genannt, was in Verbindung mit dem Haus eine problemlose Identifizierung zulasse. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, die Redaktion habe die nach Ziffer 8 des Kodex erforderliche Abwägung zwischen den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit und den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen sorgsam vorgenommen. Dies sehe auch der Anwalt der jungen Frau so, mit dem der Autor der Beiträge in regelmäßigem Kontakt stehe.