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Von einer alten Frau 400.000 Euro erbeutet

Die 82jährige war auf einen Telefon-Trick einer Bande hereingefallen

Eine Boulevardzeitung berichtet gedruckt und online unter der Überschrift „Betrüger rauben Oma mit Telefon-Trick aus“ über ein Strafverfahren gegen einen Mann, der eine 82jährige Frau um insgesamt 404.636 Euro gebracht hatte. Hinter der Tat soll eine türkisch-libanesische Mafia stecken, die nach Informationen der Zeitung bereits rund 40 Millionen Euro erbeutet habe. Der Täter sei – so die Zeitung – von einem Amtsgericht wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Beiträge sind mit einem Foto illustriert, das den Verurteilten neben einem Justizbeamten zeigt. Beschwerdeführer ist der Verurteilte, der sich von einem Anwalt vertreten lässt. Dieser teilt mit, dass die Veröffentlichung des unverpixelten Fotos seines Mandanten unzulässig sei. Die Aufnahme sei gemacht worden, als sein Mandant nach knapp sechsmonatiger Untersuchungshaft aus dem Gewahrsam über den Flur des Gerichts gefesselt zum Verhandlungssaal gebracht worden sei. Seine Hände seien vor dem Körper mit Handschellen gefesselt gewesen. Zusätzlich sei er mit der rechten Hand an den Justizbeamten gebunden gewesen. Der Beschuldigte habe angesichts der auf ihn wartenden Fotografen sein Gesicht zu verbergen versucht, was jedoch wegen der Fesselung nicht möglich gewesen sei. Der Justizbeamte habe den Angeklagten erbarmungslos direkt vor die wartenden Fotografen gezerrt. Der Vorsitzende der Chefredaktion und Chefredakteur Digital nimmt zu der Beschwerde Stellung. Er ist der Ansicht, dass es sich hier um eine in Art und Dimension besondere Straftat im Sinne von Richtlinie 8.1 des Pressekodex handelt. Deshalb überwiege das öffentliche Interesse die schutzwürdigen Belange des betroffenen Straftäters. Der Angeklagte müsse es hinnehmen, dass über ihn personalisierend berichtet werde.