PR-Text als redaktioneller Beitrag
Geforderte Sorgfalt im Umgang mit PR-Material grob missachtet
In einer Lokalzeitung erscheint im Rahmen einer Anzeigensonderveröffentlichung ein Beitrag unter dem Titel „Mercedes-Benz Vito“. In der Unterzeile heißt es: „Kostenzwerg, Nutzlastriese und Sicherheitsexperte“. Einen Tag danach veröffentlicht die gleiche Zeitung unter der Rubrik „Automarkt“ einen nahezu identischen Beitrag mit der Überschrift „Kostenzwerg, Nutzlastriese und Sicherheitsexperte“. Ein Leser der Zeitung wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Er moniert, dass die Zeitung einen PR-Text als redaktionellen Artikel veröffentlicht habe. Der für Sonderthemen zuständige PR-Redakteur der Zeitung teilt mit, dass der in der Sonderveröffentlichung „Autoneuheiten“ veröffentlichte Beitrag keine Anzeige, sondern ein redaktioneller Text sei. Dieser sei in einem Anzeigenumfeld platziert worden. Dass beide Beiträge mit identischem Text an aufeinanderfolgenden Tagen erschienen seien, erkläre sich durch die Tatsache, dass die Zeitung seit Jahren in loser Folge samstags neue Automodelle vorstelle, die von lokalen Autohändlern angeboten würden. In diesem Fall seien aufgrund organisatorischer Umstände Sonderveröffentlichung und Modellvorstellung so eng zusammengerückt. Die Doppelung erkläre sich durch die Verwendung von Texten aus dem Presseportal der Hersteller. Aufgrund der strengen Vorgaben für die Berichterstattung inklusive der Möglichkeit von Abmahnungen verwende man die Presseveröffentlichung der Händler. Dies auch, „um auf der sicheren Seite zu sein“.