Verunglücktes Flugzeug mit Blut bespritzt
Internetportal hat nicht gegen presseethische Grundsätze verstoßen
Ein regionales Internetportal berichtet über einen tödlichen Flugzeugunfall. Eine Mutter und ihre beiden Kinder seien von einem Flugzeug erfasst worden, das auf der Wasserkuppe (Rhön) über das Ende der Landepiste hinausgeschossen war. Ein Nutzer des Portals kritisiert das veröffentlichte Foto des Unglücksflugzeuges. Propeller und Vorderseite seien deutlich erkennbar blutbespritzt. Andere Medien hätten auf diese grausamen Details verzichtet. Die Würde der Opfer und ihrer Angehörigen sei somit verletzt worden. Die Darstellung sei übertrieben sensationell. Der Chefredakteur sieht keinen Verstoß gegen presseethische Grundsätze. Auf dem Foto sei kein Opfer zu sehen. Man könne allenfalls vermuten, dass unter einer silbernen Folie im Hintergrund des Bildes eine der Personen liege. Sollte der Beschwerdeführer aus der blutverschmierten Sportmaschine einen Grund für die Beschwerde konstruieren wollen, so sei dies abwegig.