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Nach Tod von drei Freunden Fotos veröffentlicht

Schwerer Verstoß gegen den Opferschutz in einer Zeitung

Eine Boulevardzeitung berichtet gedruckt und online über einen Autounfall, bei dem drei Jugendliche tödlich verunglückt waren. Unter den Überschriften „Tod von drei Freunden“ (print) und „Drei Freunde sterben nach Disco-Nacht im Feuerwrack“ (online) werden die verpixelten Fotos der Todesopfer gezeigt. Als Fotoquelle wird jeweils „privat“ angegeben. Die Zeitung nennt die Vornamen der Opfer sowie deren Tätigkeiten (Schule, Jobs bei einem Burger-Restaurant, Uni). In der gedruckten Ausgabe wird auf einem Foto aus der Vogelperspektive der Kreisverkehr gezeigt, an dem der Unfall geschah. Mit einem roten Pfeil und mehreren nummerierten Bildbeschreibungen wird der Unfall dargestellt: „Der Hyundai fuhr über die Gegenfahrbahn auf den Kreisel zu und hob ab“, „Der Wagen krachte auf den Radweg, Fahrer und Beifahrer wurden herausgeschleudert“, „Auf dem Feld fing das Auto Feuer, die drei Teenager wurden eingeklemmt und verbrannten“. Zwei Beschwerdeführer sehen massive Verstöße gegen den Opferschutz. Bis zum vorangegangenen Abend seien die Opfer nicht einmal verpixelt worden. Es handele sich um eine Tragödie, bei der viel zu junge Menschen ums Leben gekommen seien. Die Zeitung trete die Opfer mit Füßen. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, die von den Beschwerdeführern beanstandeten Fotos seien nur vier Stunden lang unverpixelt online gewesen. In der gedruckten Ausgabe seien die Fotos von Anfang an verpixelt gewesen. Bei zwei Opfern habe eine Einwilligung im Sinne der Richtlinie 8.2 des Pressekodex zur Veröffentlichung der Fotos vorgelegen.