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Leser mahnt mehr „Menschlichkeit“ an

Zeitung berichtet über Unglück und zeigt blutverschmierte Details

Eine Mutter und ihre beiden Kinder werden von einem Flugzeug erfasst und getötet. Es war auf der Wasserkuppe (Rhön) über die Landepiste hinausgeschossen. Eine Boulevardzeitung berichtet ausführlich über das Unglück. Der Beitrag ist mit drei Fotos des havarierten Flugzeugs illustriert. An diesen Fotos, die blutverschmierte Details des Sportflugzeugs zeigen, stört sich ein Leser der Zeitung, der sich mit einer Beschwerde an den Presserat wendet. Man hätte auch ohne Hervorhebung der „blutverschmierten“ Cessna berichten können. Etwas mehr Menschlichkeit gegenüber den Toten und ihren Angehörigen hätte gutgetan. Der Chefredakteur hält im Namen der Redaktion an der mehrfach mitgeteilten Überzeugung fest, dass die Öffentlichkeit bei zeitgeschichtlich bedeutsamen Ereignissen wie Katastrophen ein besonderes Interesse haben darf, von den Medien umfassend über alle Aspekte informiert zu werden. Der Chefredakteur verweist in diesem Zusammenhang auf Ziffer 8, Richtlinie 8,1 des Kodex (Nennung von Namen – Abbildungen).