Zeitung berichtet über „Axtmord von Limburg“
Das Opfer einer Gewalttat wurde im Bericht nicht herabgewürdigt
Der sogenannte „Axtmord von Limburg“ ist Thema der Berichterstattung in der Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Die Überschrift des Beitrages lautet: „Killer brüllte: ´Du hast nicht gehört, was ich gesagt habe“. Der Nutzer sieht das an eine Hauswand gerammte Auto des Täters, vor dem das Opfer voll verpixelt auf dem Boden liegt. Auf weiteren Bildern sieht man Blumen und Kerzen am Tatort sowie die Axtspuren auf dem Straßenpflaster. Die Redaktion lässt eine Augenzeugin zu Wort kommen, die mit dem Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens genannt wird. Die Frau wird auch im Bild gezeigt. Im nachrichtlichen Video sieht man ebenfalls das verpixelte Opfer vor dem Auto liegen. Der mutmaßliche Täter wird als „Deutscher mit tunesischen Wurzeln“ bezeichnet. Ein Nutzer der Zeitung kritisiert, die Berichterstattung würdige nicht nur das unmittelbare Opfer der Gewalttat vor allem für Angehörige und minderjährige Leser in unerträglichem Maße herab, sondern mache auch das mittelbare Opfer der Tat - die Augenzeugin - zum Gegenstand unnötiger sensationsheischender Berichterstattung. Das Foto der Augenzeugin vom Tatort sei „unsäglich“. Die Nennung der ethnischen Wurzeln des Täters sei im Übrigen irrelevant. Der Chefredakteur vermag nicht ansatzweise zu erkennen, dass die Redaktion das Opfer der Gewalttat herabgewürdigt hätte. Auch der Vorwurf, die Augenzeugin sei zum Instrument einer „sensationsheischenden Berichterstattung“ gemacht worden, weist der Chefredakteur entschieden zurück. Es erfolge zudem keinerlei Diskriminierung des Täters durch die Erwähnung seiner ethnischen Herkunft.