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Einen Vater unter schweren Verdacht gestellt

Boulevardzeitung: Autofahrer „rast seine beiden Kinder in den Tod“

Bei einem schrecklichen Autounfall sterben zwei Kinder. Der Vater der beiden wird schwer verletzt. Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung titelt: „Vater (46) rast seine beiden Kinder (4,5) in den Tod“. Ein Polizeisprecher wird mit den Worten zitiert: „Wir ermitteln in alle Richtungen. Auch ein Suizidversuch kann nicht ausgeschlossen werden.“ Der Wagen war von der Straße abgekommen und gegen zwei Bäume geprallt. Der Beitrag ist mit vier Fotos des zerstörten Autos bebildert. In einer Bildunterschrift heißt es: „Der Vater war offenbar mit voller Absicht gegen einen Baum gerast.“ Ein Leser der Zeitung kritisiert die Berichterstattung. Ihn stört vor allem, dass die Redaktion ohne jegliche Belege einen erweiterten Suizid als wahrscheinlich darstelle. Für erweiterte Suizide gelte genauso wie für einfache Selbsttötungen die Wirksamkeit des sogenannten Werther-Effekts. Für den geringen Nachrichtenwert, den diese spekulative und sensationsheischende Berichterstattung habe, werde das Leben von potentiellen Nachahmern gefährdet. Der Beschwerdeführer sieht einen Verstoß gegen den Pressekodex. Die Rechtsvertretung der Zeitung widerspricht der These vom geringen Nachrichtenwert des Berichteten. Es gehe hier um den grauenvollen Fall eines Doppelmordes. Die Staatsanwaltschaft werfe dem Mann „das schlimmste aller denkbaren Verbrechen“ vor, begangen an den eigenen Kindern. Es stehe außer Frage, dass die Zeitung darüber habe berichten dürfen. Von sensationsheischender Berichterstattung könne keine Rede sein. Das überragende Informationsinteresse an dem Unglück belege schon der Umstand, dass sämtliche Medien in der Region – gedruckt und online – darüber berichtet hätten.