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Einen Vater als „Bestie“ dämonisiert

Tatumstände standen zum Zeitpunkt des Berichts noch nicht fest

„Dieser Vater löschte seine Familie aus“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Es geht um einen Mann, dem vorgeworfen wird, seine Frau erschlagen und sich und seine Kinder daraufhin mit dem Auto zu Tode gefahren zu haben. Im Beitrag mutmaßt der Autor, dass finanzielle Probleme den Mann „zur Bestie, die ihre komplette Familie auslöschte“, gemacht hätten. Der Beitrag enthält unter anderem ein Porträtfoto des mutmaßlichen Täters. Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung Verstöße gegen die Ziffern 8 (Persönlichkeitsrechte) und 11 (Sensationsberichterstattung/Jugendschutz) des Pressekodex. Bei dem Mann handele es sich um einen Selbstmörder. Er werde auf dem Foto unverpixelt dargestellt. Dies sei ein eklatanter Verstoß gegen seine Persönlichkeitsrechte. Der Vorsitzende der Chefredaktion und Chefredakteur Digital vertritt die Auffassung, dass am vorliegenden Fall schon aufgrund der Tragik der Geschehnisse ein großes Interesse der Öffentlichkeit an einer umfassenden und gegebenenfalls personalisierenden Berichterstattung bestehe. Er hält deshalb die Beschwerde für unbegründet.