Distanz von jeglicher Diskriminierung
Anreißer auf dem Titel einer Zeitschrift führt Leser in die Irre
Eine Zeitschrift befasst sich unter der Überschrift „Hogwarts für Ungeimpfte“ kritisch mit der Waldorf-Pädagogik. Der Artikel wird auf der Titelseite so angekündigt: „Pflichtfach Rassenkunde – Die Waldorf-Pädagogik“. Der Beschwerdeführer vertritt den Bund der Freien Waldorfschulen e. V. Die Aussage Rassenkunde als Pflichtfach sei sachlich falsch. Er sieht eine Verleumdung der Waldorfpädagogik. In ihrer „Stuttgarter Erklärung“ distanzierten sich die Waldorfschulen ausdrücklich von jeder Form der Diskriminierung sowie von rassistisch diskriminierenden Äußerungen Rudolf Steiners (er entwickelte die Waldorfpädagogik). Die Herausgeberin der Zeitschrift verweist auf die Stellungnahme bzw. Richtigstellung, die sie im Editorial einer Folge-Ausgabe veröffentlicht habe. Auszug: „Die September-Ausgabe der (…) erschien unter anderem mit der Titelzeile ´Pflichtfach Rassenkunde – die Waldorfpädagogik´. Natürlich wollen wir nicht behaupten, dass es ein Unterrichtsfach ´Rassenkunde´ gibt oder dass gegenwärtig ´rassenkundliche´ Lerninhalte vermittelt werden. Wir beziehen uns mit der Titelankündigung auf die im Artikel geäußerte Kritik an den Grundlagen der Waldorfpädagogik des Rudolf Steiner.“