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Verkehrsunfall: Drei beste Freunde tot

In der Unterzeile wird der Eindruck eines Vorsatzes erweckt

Eine Regionalzeitung berichtet über einen Prozess wegen eines Verkehrsunfalls. Die Überschrift lautet: „Das war doch meine Familie!“. Die Unterzeile: „Prozess gegen jungen Mann, der mit einem Unfall bei (…) seine drei besten Freunde tötete“. Ein Leser der Zeitung wirft dem Autor vor, er vorverurteile in unverantwortlicher Weise den jugendlichen Fahrer. Er nehme Wertungen vor, die erst im beschriebenen Gerichtsprozess zu klären seien. Der Autor – so der Beschwerdeführer – beschreibe genau die soziale Ächtung, die der jugendliche Fahrer und einzige Überlebende des Unfalls im letzten Jahr erlebt habe. Umso unverständlicher und unverantwortlicher seien die Wertungen, die in diesem Artikel vorgenommen würden. Der Chefredakteur antwortet auf die Beschwerde. Er widerspricht dem Vorwurf der Vorverurteilung. Auch wenn die Redaktion die Auffassung vertrete, dass die entsprechende Formulierung zulässig sei, habe man diese in der Online-Fassung dennoch geändert, um jedes Missverständnis zu vermeiden. Die Änderung sei mit einem Transparenzhinweis versehen worden.