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Mangel an Anstand und Moral beklagt

Boulevardzeitung berichtet über das Familiendrama von Solingen

„Todes-Drama um die 5 Kinder von Solingen“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung online und gedruckt über eine Familientragödie. Eine Mutter hatte fünf ihrer sechs Kinder umgebracht. Die Dachzeile in der gedruckten Ausgabe lautet: „Von ihrer eigenen Mutter (27) betäubt und erstickt“. Dem Bericht beigestellt ist ein Hochzeitsfoto der mutmaßlichen Täterin. Der Ehemann und einer der kleinen Söhne sind verpixelt. Die Frau ist mit einem Augenbalken unkenntlich gemacht. In einem weiteren Artikel ist wiederum ein Hochzeitsfoto abgedruckt, auf dem die mutmaßliche Täterin mit einem Augenbalken unkenntlich gemacht wurde. Das Gesicht ihrer Mutter, die hinter ihr steht, ist verpixelt. Des Weiteren ist das verpixelte Porträtbild des einzigen überlebenden Sohnes abgedruckt sowie ein verpixeltes Bild des Ehemanns nach der Geburt eines der getöteten Kinder. Auch ist der Nachbarsjunge Max zu sehen, der eine WhatsApp-Nachricht des überlebenden Marcel bekommen hatte. In der Online-Ausgabe ist neben dem Hochzeitsfoto ein privates Bild zu sehen, auf dem die Mutter ihren ältesten Sohn küsst – die Mutter mit Augenbalken, der Sohn verpixelt. Weitere Fotos zeigen den Briefkasten vor dem Haus der Familie mit vielen Blumen sowie das Schuhregal mit Kinderschuhen vor ihrer Wohnungstür. Vier Beschwerdeführer sehen mehrere Verletzungen presseethischer Grundsätze. Einer spricht vom „Totalausfall“ ethisch vertretbarer Berichterstattung. Ein anderer Beschwerdeführer kritisiert die unverpixelte Darstellung des einen Sohnes auf dem Hochzeitsfoto. Das verstoße gegen den Opferschutz. Hier werde ohne Anstand und Moral das Leid einer Familie ausgeschlachtet. Der Chefredakteur vermag die Vorwürfe der Beschwerdeführer nicht nachzuvollziehen. Er hält die Berichterstattung in allen ihren Teilen presseethisch für zulässig.