Widersprüchliche Angaben im Bericht
Fremdenfeindlicher Angriff? – Polizei ermittelt in alle Richtungen
Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet, ein 27-jähriger Marokkaner sei in einer Dresdner S-Bahn angegriffen und verprügelt worden. Der Artikel beginnt so: „Schon wieder Sachsen! Schon wieder ein fremdenfeindlicher Angriff in Dresden.“ Am Ende des Berichts heißt es, über den Hintergrund der Tat lägen bislang keine Erkenntnisse vor. Ein Polizeisprecher wird mit den Worten zitiert, seine Behörde ermittle in alle Richtungen. Hinweise nehme die Bundespolizeiinspektion Dresden entgegen. Ein Leser der Zeitung kritisiert Widersprüche in der Berichterstattung. In der Überschrift sei von einem fremdenfeindlichen Angriff in Sachsen die Rede, während am Ende des Berichts mitgeteilt werde, der Polizei lägen keine Erkenntnisse über den Hintergrund der Tat vor. Die Rechtsvertretung der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Die kritisierte Berichterstattung verstoße unter keinem Gesichtspunkt gegen den Pressekodex. Bei lebensnaher Betrachtung sei es jedenfalls als sehr wahrscheinlich anzusehen, dass es sich bei dem beschriebenen Vorfall um einen fremdenfeindlichen Angriff gehandelt habe. Diese Vermutung habe der Autor im Rahmen der Berichterstattung äußern dürfen. Dass im Bericht nicht gesicherte Erkenntnisse geschildert würden, sondern es sich um eine Annahme der Redaktion gehandelt habe, gehe aus der Darstellung eindeutig hervor. Unmittelbar nach Eingang der Beschwerde habe die Redaktion das Wort „fremdenfeindlich“ entfernt. Die hier beanstandete Fassung sei online nicht mehr abrufbar. Die Geschäftsstelle des Presserats merkt an: Der Duden nennt als Synonyme zu „fremdenfeindlich“: ausländerfeindlich, rassistisch.