Zeitung verletzt Persönlichkeitsrechte
Eltern des verschwundenen Mädchens identifizierbar dargestellt
„Wir haben die vermisste Shalomah (11)!“- unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung online über ein Mädchen, das Joggen gegangen und dann verschwunden war. Die Redaktion veröffentlicht ein unverpixeltes Polizei-Foto des Mädchens. Das Verschwinden sei offenbar aufgeklärt, heißt es weiter. Shalomah solle bei ihren leiblichen Eltern sein, die einer sogenannten „Prügel-Sekte“ angehörten. In den letzten acht Jahren habe Shalomah bei einer Pflegefamilie gelebt. Die leiblichen Eltern hätten sie dort abgeholt. Die Zeitung zeigt auch ein identifizierendes Foto der leiblichen Eltern mit einem ihrer Kinder, dessen Gesicht verpixelt ist. Ein Leser der Zeitung sieht einen Verstoß gegen Richtlinie 8.3 (Persönlichkeitsschutz bei Kindern und Jugendlichen). Das Bild der Minderjährigen verletze die Persönlichkeitsrechte des Mädchens. Die Beschwerde wurde um die identifizierende Aufnahme der Eltern erweitert. Die Rechtsvertretung der Zeitung rechtfertigt die Veröffentlichung des Bildes des Mädchens. Es habe sich um ein Foto gehandelt, das die Polizei im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung herausgegeben habe. Die Fahndung sei zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht beendet gewesen.